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„Lastenfahrräder gehören nicht auf die Straße!“

Foto: Bopp

Köln | Einmal wöchentlich haut Top-Anwalt Oliver Luesgens auf unserer Seite einen raus – den Aufreger der Woche eben!

Heute das Kolumnen-Thema: Lastenfahrräder! Und ohne große Vorrede – auf gehts…

Sollte Ihr PKW einmal ursächlich für einen Verkehrsunfall mit Sach- oder gar Personenschaden sein und sollten Sie sich später dafür vor Gericht verantworten müssen, so werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit mit dem juristischen Fachbegriff der so genannten „Betriebsgefahr“ konfrontiert, § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Die Betriebsgefahr umschreibt grundsätzlich die Gefährdungshaftung, die verschuldensunabhängig für die Gefahren besteht, die beim Betrieb von einem Kraftfahrzeug ausgehen – mit vereinfachten Worten: „sie ist die Einpreisung dafür, dass durch die Verwendung eines in der Regel großen sowie schweren Kfz erlaubterweise eine Gefahrenquelle eröffnet wird, für die man pauschal gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern im Falle eines Verkehrsunfalles immer mitbezahlt.

Was sich in diesem Zusammenhang bestimmt viele angesichts der bislang nicht verpflichtenden Kennzeichnung von Lastenfahrrädern fragen: werden „Urban Arrow, Babboe & Co.“-Lenker auf die gleiche Art und Weise zur Verantwortung gezogen, wenn diese durch ihre nicht selten rücksichtslose Teilnahme am Straßenverkehr Fuß- gänger oder Haustiere verletzen oder Sachschäden an PKW verursachen?

Wer soll am Ende des Tages haftbar gemacht werden, wenn nicht einmal Kennzeichen vorhanden sind, mit denen die Halter dieser durchaus ge- fährlichen fahrbaren Untersätze zu ermitteln sind? Wie werden Personen- und Sachschäden reguliert, wenn für Lastenfahrräder überhaupt keine Versicherungspflicht (wie bspw. eine einfache „Fahrradhaftpflicht“) besteht?

Meine generelle Meinung zur allmählich ausufernden sowie für Pkw-Fahrer schon lange nicht mehr hinnehmbaren Zunahme von Fahrrädern im Straßenverkehr: Wenn Fahrradfahrer mehr Rechte für sich im Strassenverkehr reklamieren, dann sollen Sie sich auch gefälligst an den Kosten für den Ausbau entsprechender Infrastruktur beteiligen (so, wie es Autofahrer – insbesondere die immer wieder gebeutelten „bösen“ SUV- Fahrer – bereits seit Jahrzehnten über verschiedentliche Steuerabgaben tun);

Man kann sicherlich nicht erwarten, dass „öko-fanatische“ Vorstellungen im Zuge der Allg. Daseinsvorsorge geregelt bzw. mitfinanziert werden. Zur Erinnerung: der Straßenbau wurde ursprünglich für PKW & LKW konzipiert, und nicht für unmotorisierte Zwei- oder (noch absurder) Dreiräder.

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Oliver Luesgens ist Anwalt in Köln, der Familienvater ist auch sozial engagiert mit diversen Hilfsprojekten im Ausland – siehe u.a. www.CLAIM-donation.org

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